Alle Abwasserreinigungsanlagen im Einzugsgebiet des Wynen-, Suhren- und Uerkentals (WSU) haben zum ungefähr gleichen Zeitpunkt (ab ca. 2030) massiven Sanierungs- und Erweiterungsbedarf. Auch die ARA Aarau stösst aufgrund ihrer Auslegung an ihre Kapazitätsgrenze. Nach den Vorgaben des kantonalen Richtplans gilt es deshalb einen Zusammenschluss anzustreben.
Laut der vorliegenden Machbarkeitsstudie ist ein Zusammenschluss für alle Verbände wirtschaftlicher und ökologisch sinnvoller als ein «Alleingang». Anlässlich der Sitzung vom 10. Juni 2021 sprach sich der Vorstand des AVAU deutlich für die Regionalisierung aus und signalisierte damit auch sein Einverständnis zu einer erweiterten zentralen Funktion der ARA Aarau im Verbandsgebiet. Es wurde die Zustimmung erklärt, dass der Kanton, bei dem die Federführung in diesem Projekt obliegt, die Planung für eine gemeinsame ARA schrittweise weiterführen kann. Klar definiert wurde im Rahmen dieser Absichtserklärung auch die künftige Organisationsform.
Die Erweiterungsmöglichkeiten am bestehenden Standort sind – trotz Baurechtsvertrag für die spätere Überbauung des direkt angrenzenden Schrebergartenareals – sehr limitiert. Deshalb wurden weitergehende Abklärungen zu einem möglichen alternativen ARA-Standort getroffen. Im Rahmen einer Anhörung wurde den kantonalen Fachstellen eine Standortalternative zur Vernehmlassung unterbreitet. Sollte der AVAU diese Variante weiterverfolgen wollen, wären vertiefte Abklärungen und zudem eine Richtplan- und eine Nutzungsplanungsanpassung erforderlich.
Basis für diese weiteren Prozesse und Planungsschritte schuf der Vorstand am 17. November 2022, als er der Umsetzung des Projekts für eine gemeinsame Abwasserreinigung im Einzugsgebiet des WSU mit dem ARA-Standort Aarau konkret zustimmte. Damit legte er eine saubere Grundlage für die weiteren Prozesse und Planungsschritte (Planungssicherheit). Die ARA-Region WSU mit ARA-Standort Aarau wurde in der Folge als Vororientierung im kantonalen Richtplan aufgenommen, allerdings ohne räumliche Abstimmung. Die Verbandsgemeinden sind damit behördenverbindlich verpflichtet, gemeinsam die Regionalisierung der Abwasserreinigung am Standort Aarau weiterzuverfolgen.